Die Europäische Union hat durch die Regelungen zur Europäischen Bankenunion, namentlich zum Einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) und zum Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM), bei strikter Auslegung ihre durch die Verträge zugewiesenen Kompetenzen nicht überschritten.
Fehlende Nutzungserlaubnis rechtfertigt auch nach mehr als 30 Jahren noch eine Nutzungsuntersagung.
Die Regelung in § 11 Abs. 4 JAG NW, wonach zu den Überblickskenntnissen der Pflichtfächer in der ersten juristischen Staatsprüfung neben den gesetzlichen Grundstrukturen auch nicht vertieftes Wissen der Rechtsprechung und Literatur gehört, ist nicht zu beanstanden und eine verfassungskonforme Auslegung daher nicht erforderlich.
Die Ordnungsmaßnahmen der Präsidentin des Landtags Baden-Württemberg in der Sitzung vom 12.12.2018 gegen den AfD-Abgeordneten Räpple u.a. wegen des Zwischenrufs "So sind sie, die roten Terroristen!" und gegen den früheren AfD-Abgeordneten Gedeon u.a. wegen der Bezeichnung der Landtagspräsidentin als "Oberlehrerin" waren verfassungsgemäß.
Die vom Nachbarn für unzumutbar gehaltenen Störungen der Nachtruhe sind nicht als bei bestimmungsgemäßer Nutzung der Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge typischerweise auftretende Störungen von bodenrechtlicher Relevanz einzuordnen.
Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sogenannte „Mietpreisbremse“) sind nicht verfassungswidrig. Sie verstoßen nicht gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz.
Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sogenannte „Mietpreisbremse“) sind nicht verfassungswidrig. Sie verstoßen nicht gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens "Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern" sind nicht gegeben.
Für den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen des Verdachts, der Reichsbürgerbewegung nahezustehen, reicht es aus, dass der Waffenbesitzer den durch entsprechende Handlungen entstandenen "Reichsbürgerverdacht" nicht ausräumen kann.
Die 2. Kammer des Ersten Senats hat die Verfassungsbeschwerde eines Beschwerdeführers nicht zur Entscheidung angenommen, der aufgrund der tatsächlichen Ausübung der Leitungsfunktion bei einer nicht angemeldeten öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel nach § 26 Nr. 2 VersammlG schuldig gesprochen worden war.
"Faktischer Leiter" von nicht angemeldeter Demonstration kann verurteilt werden.
Ein Mottoradfahrer ist nicht bereits deshalb von der Helmpflicht zu befreien, weil er aus religiösen Gründen einen Turban trägt.
Das strikte Alkoholverbot am 06.07.2019 und die Beschränkung auf Leichtbier am 05.07.2019 bei den "Tagen der nationalen Bewegung" in Themar sind gerechtfertigt.
Die Berliner Bezirke Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg haben vom Veranstalter der sogenannten Formula E, einem Autorennen für elektrisch betriebene Rennfahrzeuge, zu Recht erhebliche Sondernutzungsgebühren verlangt.
Die polizeiliche Beschlagnahme sogenannter neuer psychoaktiver Stoffe, die im Moment der Beschlagnahme legal verkauft werden dürfen, deren gesetzgeberisches Verbot durch das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) jedoch unmittelbar bevorsteht, ist rechtmäßig.
Der Anspruch auf Genehmigung einer Ausnahme von der Pflicht, beim Motorradfahren einen geeigneten Schutzhelm zu tragen, besteht nicht bereits dann, wenn der Betroffene am Tragen eines Schutzhelms gehindert ist. Eine Reduzierung des behördlichen Ermessens auf Null kommt nur in Betracht, wenn dem Betroffenen ein Verzicht auf das Motorradfahren aus besonderen individuellen Gründen nicht zugemutet werden kann. Das gilt auch für Personen, die aus religiösen Gründen einen Turban tragen.
Läden dürfen sonntags aus Anlass des Lesbisch-Schwulen Stadtfests, der "Finals - Berlin 2019" und der Internationalen Funkausstellung vorerst nicht geöffnet sein.
§ 32 VII NPOG stellt eine taugliche Rechtsgrundlage für die Geschwindigkeitsüberwachung durch Abschnittskontrolle dar.
Das Betretungsverbot für das Flughafengebäude für die am 04.07.2019 in Langenhagen geplante Demonstration "Gegen die zentrale Abschiebebehörde" und die Einschränkung der Nutzung elektroakustischer Hilfsmittel auf der Bewegungsroute außerhalb des Gebäudes sind rechtswidrig.
Das VG Meiningen hatte sich in zwei Eilverfahren mit der geplanten Veranstaltung "Tage der nationalen Bewegung - Musik und Redebeiträge für Deutschland" zu befassen.