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VerfGH Stuttgart, Urteil vom 22.7.2019, 1 GR 1/19, 1 GR 2/19

Die Ordnungsmaßnahmen der Präsidentin des Landtags Baden-Württemberg in der Sitzung vom 12.12.2018 gegen den AfD-Abgeordneten Räpple u.a. wegen des Zwischenrufs "So sind sie, die roten Terroristen!" und gegen den früheren AfD-Abgeordneten Gedeon u.a. wegen der Bezeichnung der Landtagspräsidentin als "Oberlehrerin" waren verfassungsgemäß.

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