Die geplante Versammlung soll vom 05.07. bis 07.07.2019 auf einem Privatgrundstück in Themar stattfinden. Der Antragsteller (der Anmelder der Veranstaltung) wandte sich mit einem Eilantrag zunächst gegen zahlreiche Auflagen im Bescheid des Landkreises Hildburghausen (Antragsgegner) vom 14.06.2019 (2 E 769/19 Me) und begehrte darüber hinaus eine einstweilige Anordnung auf Verlegung der für den 06.07.2019 auf den benachbarten Grundstücken geplanten Gegendemonstrationen des "Bündnisses für Demokratie und Weltoffenheit Kloster Veßra" und des Vereins zur "Förderung der Demokratie und Weltoffenheit" (2 E 770/19 Me).
Cookie-Einstellungen
Diese Website benutzt Cookies, die für den technischen Betrieb der Website erforderlich sind und stets gesetzt werden. Andere Cookies, die den Komfort bei Benutzung dieser Website erhöhen, der Direktwerbung dienen oder die Interaktion mit anderen Websites und sozialen Netzwerken vereinfachen sollen, werden nur mit Ihrer Zustimmung gesetzt.
Konfiguration
Technisch erforderlich
Diese Cookies sind für die Grundfunktionen des Shops notwendig.
"Alle Cookies ablehnen" Cookie
"Alle Cookies annehmen" Cookie
Ausgewählter Shop
CSRF-Token
Cookie-Einstellungen
Individuelle Preise
Kunden-Wiedererkennung
Kundenspezifisches Caching
Matches with only "plugin-mag"
Session
Währungswechsel
Komfortfunktionen
Diese Cookies werden genutzt um das Einkaufserlebnis noch ansprechender zu gestalten, beispielsweise für die Wiedererkennung des Besuchers.
Merkzettel
Statistik & Tracking
Endgeräteerkennung
Partnerprogramm
VG Meiningen, Beschluss vom 1.7.2019, 2 E 769/19 Me
Rechtsgebiet: Öffentliches Recht
Kommentar schreiben