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VG Meiningen, Beschluss vom 1.7.2019, 2 E 769/19 Me

Die geplante Versammlung soll vom 05.07. bis 07.07.2019 auf einem Privatgrundstück in Themar stattfinden. Der Antragsteller (der Anmelder der Veranstaltung) wandte sich mit einem Eilantrag zunächst gegen zahlreiche Auflagen im Bescheid des Landkreises Hildburghausen (Antragsgegner) vom 14.06.2019 (2 E 769/19 Me) und begehrte darüber hinaus eine einstweilige Anordnung auf Verlegung der für den 06.07.2019 auf den benachbarten Grundstücken geplanten Gegendemonstrationen des "Bündnisses für Demokratie und Weltoffenheit Kloster Veßra" und des Vereins zur "Förderung der Demokratie und Weltoffenheit" (2 E 770/19 Me).

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