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VGH Mannheim, Beschluss vom 4.7.2019, 1 S 1772/19

Die polizeiliche Beschlagnahme sogenannter neuer psychoaktiver Stoffe, die im Moment der Beschlagnahme legal verkauft werden dürfen, deren gesetzgeberisches Verbot durch das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) jedoch unmittelbar bevorsteht, ist rechtmäßig.

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