Ein Mottoradfahrer ist nicht bereits deshalb von der Helmpflicht zu befreien, weil er aus religiösen Gründen einen Turban trägt.
Das strikte Alkoholverbot am 06.07.2019 und die Beschränkung auf Leichtbier am 05.07.2019 bei den "Tagen der nationalen Bewegung" in Themar sind gerechtfertigt.
Die polizeiliche Beschlagnahme sogenannter neuer psychoaktiver Stoffe, die im Moment der Beschlagnahme legal verkauft werden dürfen, deren gesetzgeberisches Verbot durch das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) jedoch unmittelbar bevorsteht, ist rechtmäßig.
Läden dürfen sonntags aus Anlass des Lesbisch-Schwulen Stadtfests, der "Finals - Berlin 2019" und der Internationalen Funkausstellung vorerst nicht geöffnet sein.
§ 32 VII NPOG stellt eine taugliche Rechtsgrundlage für die Geschwindigkeitsüberwachung durch Abschnittskontrolle dar.
Das Betretungsverbot für das Flughafengebäude für die am 04.07.2019 in Langenhagen geplante Demonstration "Gegen die zentrale Abschiebebehörde" und die Einschränkung der Nutzung elektroakustischer Hilfsmittel auf der Bewegungsroute außerhalb des Gebäudes sind rechtswidrig.
Generalanwalt: Fack Ju Göhte verstößt nicht gegen die guten Sitten
Das VG Meiningen hatte sich in zwei Eilverfahren mit der geplanten Veranstaltung "Tage der nationalen Bewegung - Musik und Redebeiträge für Deutschland" zu befassen.
Keine Hassrede: Facebook muss zunächst gelöschten Post wieder einstellen
