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Gerichtsentscheidungen

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In unserer Datenbank können Sie die Gerichtsentscheidungen nach Rechtsgebieten filtern und/oder über das Suchfeld nach Aktenzeichen suchen.

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Ein Elektronikmarkt muss nicht auf Sicherheitslücken und fehlende Updates des Betriebssystems der von ihm verkauften Smartphones hinweisen. Es stellt für den Elektronikmarkt einen unzumutbaren Aufwand dar, sich die Informationen über Sicherheitslücken für jedes einzelne von ihm angebotene Smartphone-Modell zu verschaffen.
Ein Messestand, an dem der Unternehmer seine Tätigkeiten an wenigen Tagen im Jahr ausübt, fällt unter den Begriff "Geschäftsräume" iSd § 312b BGB, wenn dieser nach seinem Erscheinungsbild und dem Charakter der Messe erkennbar dem Zweck eines Vertragsabschlusses dient. Dann steht einem Verbraucher auch kein Widerrufsrecht wegen eines sog. Außergeschäftsraumvertrages zu.
Durch die Hinzufügung des Zusatzes "i.V." gibt der Unterzeichnende regelmäßig zu erkennen, dass er als Unterbevollmächtigter des Prozessvertreters die Verantwortung für den Inhalt der Berufungsbegründung übernimmt.