Fahrverbot kann auch für Altfälle angeordnet werden
Anforderungen an die Konkretisierung der Tat in der Anklage
Das BVerfG entwickelt in dem Beschluss 2 BvR 675/14 verfassungsrechtliche Vorgaben für die Einrichtung eines richterlichen Bereitschaftsdienstes.
Betrug: Grundsätzlich kein Irrtum von Personenmehrheiten