Wechsel zu sachgrundloser Befristung kann rechtsmissbräuchlich sein: In Fällen, in denen ein mit einem anderen Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich verbundener Arbeitgeber mit einem zuvor bei dem anderen Arbeitgeber befristet beschäftigten Arbeitnehmer einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag abschließt, kann es sich um eine rechtsmissbräuchliche Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen zur sachgrundlosen Befristung handeln.
Wiedereinsetzung bei Einlegung beim unzuständigen Gericht
Ist das Abschleifen des Parketts zusammen mit Schönheitsreparaturverpflichtungen dem Mieter formularmäßig auferlegt, ist die gesamte Klausel wegen dem Verbot der geltungserhaltender Reduktion in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, weil das Abschleifen keine Schönheitsreparatur ist.
Fehlschlag beim mehraktigen Versuch
Flucht vor Polizeifahrzeug mit Fahrzeug ein Kraftfahrzeugrennen?