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OVG Bautzen, Beschluss vom 21.09.2021, 6 B 360/21

Einordnung: Polizeirecht / Grundrechte

Konkret: Art. 5 I 1, 21 I GG

Kernaussagen: Die Antragstellerin, die Partei Der Dritte Weg, hat im Stadtgebiet der Stadt Zwickau zur Bundestagswahl am 26. September 2021 Wahlplakate in der Farbe Grün aufgehängt. Die obere Hälfte des Plakats wird von der Aufschrift "HÄNGT DIE GRÜNEN!" ausgefüllt. In sehr kleiner Schrift findet sich zudem der Satz: "Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt." Die Plakate stellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, weil sie den objektiven Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB) erfüllen.

Diese Entscheidung ist examensrelevant und wird mitunter im Skript Crashkurs Öffentliches Recht behandeltl.

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