Der Kunde eines Fitnessstudios kann dieses nicht bereits deshalb kündigen, wenn er ein Attest vorlegt, in dem ihm pauschal bescheinigt wird, dass er aus "gesundheitlichen Gründen" nicht in der Lage ist, das Studio zu nutzen. Eine Partei darf regelmäßig nicht erwarten, das Gericht werde von Amts wegen eine Beweisanordnung treffen.
Ein Kfz-Halter kann bei Verstoß gegen die Parkordnung auf "erhöhtes Parkentgelt" haften, wenn er seine Fahrereigenschaft nur pauschal bestreitet, ohne den Fahrer zu benennen.