Auch wenn die hier entschiedene Rechtsfrage nicht zum „eigentlichen“ Prüfungsstoff gehört: Die Tarifautonomie, die Koalitionsfreiheit (Art. 9 III GG) und die betriebliche Mitbestimmung gehören zu den Grundfesten der deutschen Wirtschaftsordnung und bestimmen unser aller Leben maßgeblich:
Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Untersagung gewerkschaftlicher Tätigkeit