Am 6. November 2015 hat der Bundestag das „Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ beschlossen. Politisch war sehr umstritten, ob es überhaupt einer gesetzlichen Regelung bedarf, oder ob die geltende Rechtslage nicht ausreicht. Die politische Mehrheit möchte die Tätigkeit von Sterbehilfevereinigungen wie „Sterbehilfe Deutschland“ ebenso einschränken wie die Suizidhilfe durch Einzelpersonen. Dadurch soll verhindert werden, dass die Sterbehilfevereine ihr Tätigkeitsfeld ausbauen und der assistierte Suizid zu einer Art Regelangebot für Schwerstkranke und Ältere wird (Anmerkung: Es ist hier nicht der Ort, das Gesetz politisch (oder gar ethisch, moralisch oder religiös) ausführlich zu kommentieren. Dennoch sei ein Artikel von Prof. Fischer (2. BGH Senat) zur Lektüre empfohlen: Googeln Sie „Fischer Zeit Suizid“.).
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