Sehr geehrte Leserinnen und Leser,,
der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz beschlossen, das am 24.10.2015 in Kraft getreten ist (BGBl. I vom 23.10.2015, S. 1722). Es beruht im Wesentlichen auf einem Gesetzentwurf der CDU/CSUsowie SPD-Bundestagsfraktionen (BT-Drs. 18/6185), der aber teilweise auf Empfehlung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages abgeändert wurde (BT-Drs. 18/6386). Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz ist ein sog. Artikel-Gesetz, das etliche bereits bestehende Gesetze ändert, insbesondere das Asylverfahrensgesetz (das nunmehr Asylgesetz heißt). Examensrelevant an diesen Neuregelungen ist die Änderung und Ergänzung des § 246 BauGB, mit welcher der Gesetzgeber die baurechtlichen Instrumente zur Verfügung stellen will, um dem enormen Andrang an Flüchtlingen Herr zu werden.
Zu den examensrelevanten Neuerungen im Einzelnen:
Aktualisierung im Volltext