Am 10.6.2016 hat der Landtag NRW beschlossen, die Landesverfassung (Verf NRW) zu ändern (Landtagsdrucksache 16/9795). Art. 78 Abs. 1 Verf NRW erhält einen Satz 2, mit dem für Kommunalwahlen eine 2,5%-Hürde eingefügt wird. Damit soll der Parteienzersplitterung in den Kommunalparlamenten entgegengewirkt und somit die Funktionsfähigkeit dieser Parlamente gestärkt werden.
Aktualisierung im Volltext