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VGH München, Urteil vom 16.06.2021, 4 B 20.3008

Einordnung: Kommunalrecht / Grundrechte

Konkret: Grenzen des Selbstverwaltungsbereichs einer Gemeinde / Art. 3 I, III, 4 I, II GG

Kernaussagen: Die Gemeinden dürfen bei der Wahrnehmung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben überörtliche (Neben-)Ziele verfolgen, wenn diese in einem objektiven Zusammenhang mit der jeweiligen kommunalen Aufgabe stehen und als deren konkretisierende Ausgestaltung verstanden werden können. Das Ziel, einer als verfassungsfeindlich angesehenen Organisation keinen Imagegewinn zu verschaffen, rechtfertigt nicht einen als Eingriff in Art. 4 I, II GG anzusehenden Ausschluss von Anhängern oder Mitgliedern der Organisation von einer kommunalen umweltbezogenen Fördermaßnahme.

Diese Entscheidung ist examensrelevant und erscheint in RA 11/2021. Das Problem wird auch im Crashkurs Öffentliches Recht behandelt.

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