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VGH München, Urteil vom 08.03.2022, 10 B 21.1694

Einordnung: Grundrechte

Konkret: Art. 8 GG

Kernaussagen: Das in Augsburg für den Zeitraum 1.7.-10.7.2022 geplante Klimacamp unterfällt der grundrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit. Aktivitäten wie Workshops, Plakatemalen sowie Treffen mit Politikern leisten auch einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung.

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