Einordnung: Grundrechte
Konkret: Art. 8 GG
Kernaussagen: Das in Augsburg für den Zeitraum 1.7.-10.7.2022 geplante Klimacamp unterfällt der grundrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit. Aktivitäten wie Workshops, Plakatemalen sowie Treffen mit Politikern leisten auch einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung.