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VGH München, Beschluss vom 26.01.2021, 20 NE 22.171 und 20 NE 20.162

Einordnung: Infektionsschutzrecht / Grundrechte

Konkret: Bestimmtheitsgebot

Kernaussagen: Das Verbot touristischer Tagesausflüge verstößt gegen den Grundsatz der Normenklarheit. Für die Betroffenen ist der räumliche Geltungsbereich des Verbots touristischer Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 km um die Wohnortgemeinde hinaus nicht hinreichend erkennbar. Die textliche Festlegung eines 15-km-Umkreises ist nicht deutlich und anschaulich genug.

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