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VGH München, Beschluss vom 07.09.2021, 10 CS 21.2282

Einordnung: Versammlungsrecht

Konkret: Ort der Versammlung

Kernaussagen: Die Untersagung der Durchführung von Fahrradkorsos auf den Bundesautobahnen A 94 und A 96 im Zusammenhang mit der Internationalen Automobilausstellung in München ist rechtmäßig. untersagt. Das Interesse des Veranstalters und der Versammlungsteilnehmer an der ungehinderten Nutzung einer Bundesfernstraße hat im konkreten Fall hinter die Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zurückzutreten. Die Prognosen der Versammlungsbehörde sind nicht zu beanstanden. Danach ist bei Durchführung der Fahrradkorsos auf Teilstrecken der Bundesautobahnen A 94 und A 96 mit erheblichen Staus und Auffahrunfällen an Stauenden mit Personen- und Sachschäden zu rechnen.

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