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VGH Mannheim, Urteil vom 21.10.2021, 9 S 527/20

Einordnung: Arzneimittelrecht / Europarecht

Konkret: Zulässiges Inverkehrbringen von Arzneimitteln

Kernaussagen: Das gegenüber einer niederländischen Versandapotheke ausgesprochene Verbot, in den Räumen einer ehemaligen Apotheke apothekenpflichtige Arzneimittel mittels eines Automaten in den Verkehr zu bringen, ist rechtmäßig, da ein Verstoß gegen § 43 Arzneimittelgesetz vorliegt. Der mit dem Verbot verbundene Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit (Art. 34 AEUV) ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes (Art. 36 AEUV) gerechtfertigt.

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