Einordnung: Arzneimittelrecht / Europarecht
Konkret: Zulässiges Inverkehrbringen von Arzneimitteln
Kernaussagen: Das gegenüber einer niederländischen Versandapotheke ausgesprochene Verbot, in den Räumen einer ehemaligen Apotheke apothekenpflichtige Arzneimittel mittels eines Automaten in den Verkehr zu bringen, ist rechtmäßig, da ein Verstoß gegen § 43 Arzneimittelgesetz vorliegt. Der mit dem Verbot verbundene Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit (Art. 34 AEUV) ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes (Art. 36 AEUV) gerechtfertigt.