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VGH Mannheim, Urteil vom 15.12.2021, 10 S 654/21

Einordnung: Baurecht

Konkret: Drittschutz / quasi-negatorischer Beseitigungsanspruch

Kernaussagen: Im öffentlichen Recht besteht auch gegenüber Hoheitsträgern grundsätzlich kein Direktanspruch des Grundstücksnachbarn auf Umsetzung zu seinem Schutz von der Baurechtsbehörde in eine Baugenehmigung aufgenommener Auflagen.

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