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VGH Mannheim, Beschluss vom 12.10.2021, 1 S 3038/21

Einordnung: Infektionsschutzrecht / Grundrechte

Konkret: Verhältnismäßigkeit

Kernaussagen: Ein darüber hinaus gehender „Anspruch“ der Betroffenen auf weiterhin kostenlose Testung ist nicht geboten. Der Anspruch auf kostenlose Bürgertestung ist im Frühjahr 2021 vor dem Hintergrund der Tatsache eingeführt worden, dass die entwickelten Impfstoffe gegen das SARS-CoV-2-Virus zunächst nur sehr limitiert verfügbar gewesen sind und durch ein kostenfreies Testangebot der nicht-immunisierten Bevölkerung ermöglicht werden sollte, wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Diese Situation hat sich insofern entspannt, als mittlerweile jeder Bundesbürger über 12 Jahren, bei dem keine medizinische Kontraindikation besteht, in der Lage gewesen sein sollte, ein kostenloses und breit verfügbares Impfangebot wahrzunehmen.

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