Einordnung: Infektionsschutzrecht / Grundrechte
Konkret: Art. 2 I, II 1, 3 I GG / Verhältnismäßigkeit
Kernaussagen: Die Pflicht zum Nachweis eines negativen Schnelltests für nicht-immunisierte Personen ist aller Voraussicht nach rechtmäßig. Sie ist grundsätzlich geeignet, Infektionen zu vermeiden. Der Zugang zu den Tests ist flächendeckend sowie (noch) kostenfrei gewährleistet und auch kurzfristig möglich. Auch wenn nach derzeitigem Erkenntnisstand die Impfung oder eine überstandene COVID-19-Infektion nicht in allen Fällen davor schützt, sich und andere mit dem Coronavirus zu infizieren, sind diese Risiken im Vergleich zu nicht-immunisierten Personen ganz erheblich reduziert.