Einordnung: Verwaltungsprozessrecht
Konkret: Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs / Zwei-Stufen-Theorie
Kernaussagen: Die Frage der Rechtmäßigkeit eines dauerhaften Ausschlusses von dem Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung ist als „Kehrseite“ zu deren Zulassung nach öffentlichem Recht zu beurteilen, unabhängig davon in welcher Rechtsform das Nutzungsverhältnis ausgestaltet ist.
Es obliegt der Betrachtung im Einzelfall, ob sanktionierte Verstöße gegen eine privatrechtliche Haus- und Benutzungsordnung in ihrer Intensität den aus der Gemeindeordnung folgenden generellen Zulassungsanspruch zu der öffentlichen Einrichtung berühren. Die Grenze bildet dabei die vollständige Versagung des Nutzungs- und Zulassungsanspruchs.
Kurzfristige Maßnahmen bei einem Verstoß gegen die Haus- und Benutzungsordnung als Ausfluss der Ausübung des allgemeinen Hausrechts berühren den generellen Zulassungsanspruch nicht.
Die Probleme rund um die sog. Zwei-Stufen-Theorie werden kurz und prägnant im INTENSIV-Skript Verwaltungsprozessrecht von Jura Intensiv dargestellt.
Dieser Beschluss ist examensrelevant. Desweiteren wird das Problem im Skript Crashkurs Öffentliches Recht behandelt.