Der VGH Mannheim hat das im Zuge der Corona-Pandemie verhängte Betriebsverbot für Bordelle in Baden-Württemberg mit Wirkung ab dem 12.10.2020 aufgehoben, weil es inzwischen unverhältnismäßig ist.
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VGH Mannheim, Beschluss vom 06.10.2020, 1 S 1871/20
Rechtsgebiet: Öffentliches Recht
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