Einordnung: Polizeirecht / Immissionsschutzrecht
Konkret: Gefahrenprognose / Verhältnismäßigkeit
Kernaussagen: Der VGH Mannheim hat einen Eilantrag gegen die Polizeiverordnung der Stadt Konstanz (Antragsgegnerin) über ein nächtliches Musik- und Spielverbot abgelehnt, soweit diese ein Verbot des nächtlichen Betriebs von Bluetooth-Lautsprechern bis zum 4.10.2021 enthält; dieses Verbot bleibt daher bestehen. Der Eilantrag gegen ein nächtliches Verbot des Spielens hatte jedoch Erfolg; diese Regelung wurde vom VGH Mannheimvorläufig außer Vollzug gesetzt.