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VGH Mannheim, Beschluss vom 05.08.2021, 1 S 1894/21

Einordnung: Polizeirecht / Immissionsschutzrecht

Konkret: Gefahrenprognose / Verhältnismäßigkeit

Kernaussagen: Der VGH Mannheim hat einen Eilantrag gegen die Polizeiverordnung der Stadt Konstanz (Antragsgegnerin) über ein nächtliches Musik- und Spielverbot abgelehnt, soweit diese ein Verbot des nächtlichen Betriebs von Bluetooth-Lautsprechern bis zum 4.10.2021 enthält; dieses Verbot bleibt daher bestehen. Der Eilantrag gegen ein nächtliches Verbot des Spielens hatte jedoch Erfolg; diese Regelung wurde vom VGH Mannheimvorläufig außer Vollzug gesetzt.

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