Einordnung: Infektionsschutzrecht / Gefahrenabwehrrecht / Grundrechte
Konkret: Recht auf Freizügigkeit
Kernaussagen: Die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (CoronaVO EQ) bestimmt, dass Personen, die aus dem Ausland in das Land Baden-Württemberg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem – vom Robert-Koch-Institut festgelegten – ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet sind, sich unverzüglich nach der Einreise für einen Zeitraum von zehn Tagen abzusondern. Die Dauer dieser Quarantäne verkürzt sich ab dem fünften Tag nach der Einreise, wenn ein negativer Coronatest vorgelegt wird.