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VG Münster, Beschluss vom 06.08.2020, 5 L 596/20

Die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Vermeidung weiteren Infektionsgeschehens in Großbetrieben der Fleischwirtschaft ist voraussichtlich rechtswidrig.

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