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VG Minden, Entscheidung vom 30.09.2019, 11 L 886/19

Die Partei "Die Rechte" darf am 09.11.2019 eine Demonstration in Bielefeld durchführen.

Der Antragsgegner hatte verfügt, dass die Versammlung zwar grundsätzlich, aber nur an einem anderen Tag als dem 09.11.2019, dem Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus in der Reichspogromnacht, durchgeführt werden dürfe. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts bestehen für die Beschränkung keine ausreichenden Gründe, denn das benannte Thema der geplanten Demonstration weist keine Stoßrichtung gegen das Gedenken an die nationalsozialistische Gewaltherrschaft auf. Eine solche ergäbe sich auch nicht aus sonstigen Umständen.

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