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VG Köln, Urteil vom 08.09.2021, 23 K 7046/18

Einordnung: Baurecht

Konkret: Abrissverfügung / Ermessensfehler

Kernaussagen: Die von der Stadt Kerpen im Herbst 2018 auf Weisung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW durchgeführte Räumung und Beseitigung von Baumhäusern und anderen Anlagen im Hambacher Forst war rechtswidrig. Die Maßnahme leidet an verschiedenen rechtlichen Mängeln. Vor allem ist aus der Weisung des Ministeriums erkennbar, dass die Räumungsaktion letztlich der Entfernung der Braunkohlegegner aus dem Hambacher Forst gedient hat. Das aber ist nicht Zweck der angewandten baurechtlichen Regelungen zum Brandschutz, die insofern nur vorgeschoben wurden.

 

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