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VG Koblenz, Urteil vom 22.02.2022, 5 K 1066/21.KO

Einordnung: Beamtenrecht

Konkret: Besoldungsrecht / §§ 812 ff. BGB

Kernaussagen: Ein Beamter muss Dienstbezüge grundsätzlich zurückzahlen, wenn er nach einem Dienstherrenwechsel vom ehemaligen Dienstherren weiter Dienstbezüge ausgezahlt bekommt. Eine Berufung des Beamten auf § 814 BGB ist nicht möglich.

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