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VG Karlsruhe, Beschluss vom 30.10.2020, 3 K 4412/20

Die vom Landratsamt Karlsruhe angeordnete Verlängerung der Sperrzeit für Gaststätten und ein Alkoholverkaufsverbot sind rechtmäßig. Konkret hatte das Landratsamt wegen der gestiegenen Zahl von SARS-CoV-2-Infektionen für das Gebiet des Stadtkreises Karlsruhe mit sofort vollziehbarer Allgemeinverfügung den Beginn der Sperrzeit für Gaststätten auf 23 Uhr vorverlegt und ein Alkoholverkaufsverbot an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages verfügt.

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