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VG Hannover, Beschluss vom 25.08.2021, 10 B 4733/21

Einordnung: Grundrechte / Versammlungsrecht

Konkret: Ort einer Versammlung

Kernaussagen: Die für den 03.09.2021 unter dem Thema „Umfassende Verkehrswende und Baustopp von Autobahnprojekten in Niedersachsen" geplante Fahrrad-Demonstration darf nicht auf der Bundesautobahn 7 (A 7) durchgeführt werden. Sie verursacht aufgrund der zu prognostizierenden Staubildung im gesamten Stadtgebiet, der damit verbundenen Unfallgefahr und der zu befürchtenden unzulänglichen Erreichbarkeit von Unfallstellen durch Rettungsfahrzeuge eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

Dieses Problem wird im Skript Crashkurs Öffentliches Recht und INTENSIV Grundrechte behandelt.

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