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VG Gießen, Urteil vom 21.04.2021, 5 K 696/20.GI

Einordnung: Soldatenrecht

Konkret: Pflicht zum treuen Dienen und zum Wohlverhalten

Kernaussagen: Die Entlassung eines Bundeswehrsoldaten, der auf Kreta eine griechische Flagge gegen eine deutsche ausgetauscht hatte, war rechtmäßig. Das Hissen der weithin, bis an den Strand sichtbaren deutschen Fahne auf fremdem Staatsgebiet sei eine schwere und vorwerfbare Verletzung der Pflicht des Klägers, auch außerhalb der Kaserne und außerhalb des Dienstes das Ansehen der Bundeswehr oder die Achtung und das Vertrauen, die seine dienstliche Stellung erfordert, nicht ernsthaft zu beeinträchtigen.



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