Einordnung: Versammlungsrecht und Polizeirecht
Konkret: Polizeifestigkeit von Versammlungen
Kernaussagen: Das Versammlungsrecht entfaltet gegenüber dem allgemeinen Polizeirecht nur dann seine Sperrwirkung, wenn das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit betroffen ist, was bei unfriedlichen Versammlungen nicht der Fall ist.
Die Durchführung einer sog. „Abseilaktion“ im fließenden Verkehr über einer Autobahn stellt eine Handlung von einiger Gefährlichkeit dar, sodass diese als unfriedlich anzusehen ist.
Das Versammlungsrecht wird ausführlich im INTENSIV-Skript Grundrechte und "kurz und knackig" im Crashkurs-Skript Öffentliches Recht von Jura Intensiv behandelt.
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Dieses Urteil ist examensrelevant.