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VG Gießen, Beschluss vom 16.11.2020, 4 L 3837/20.GI

Einordnung: Gefahernabwehrrecht

Konkret: Anspruch auf polizeilichen Schutz

Kernaussagen: Ein Waldbesetzer im Dannenröder Wald hat keinen Anspruch auf eine Verpflichtung der Polizei zum gefahrenabwehrrechtlichen Einschreiten gegen Rodungs- und Fällarbeiten, die ihn gefährden, da er selbst im Sinne des Polizeirechts die Gefahr verursacht, indem er sich in den Gefahrenbereich von Baumfällarbeiten begibt.

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