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VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 5.9.2023, 4 L 1374/23

Einordnung: Allgemeines Verwaltungsrecht / Hochschulrecht

Konkret: Eignung einer Lehrbeauftragten

Kernaussagen: An die Eignung von Bewerberinnen für Lehraufträge ist der Maßstab der funktionsbezogenen Treuepflicht anzulegen. Die Inhaberin eines öffentlichen Amtes, die keinen Beamtenstatus hat, schuldet diejenige politische Loyalität, die für eine funktionsgemäße Amtsausübung unverzichtbar ist.
Die Eignungsfeststellung verlangt eine umfassende Würdigung der Gesamtpersönlichkeit der Bewerberin und eine Gesamtabwägung aller für und gegen die Eignung der Lehrkraft sprechenden Umstände.

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