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VG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.08.2022, 5 K 886/22.F

Einordnung: Waffenrecht

Konkret: Waffenrechtliche Zuverlässigkeit, § 5 II WaffG

Kernaussagen: Der Annahme der Regelunzuverlässigkeit nach § 5 II Nr. 1 Buchstab. a) und Buchstab. c) WaffG steht nicht entgegen, dass die entsprechende strafgerichtliche Verurteilung auf einen Verstoß gegen Vorschriften des Waffengesetzes zurückzuführen ist, gegen die der Antragsteller bei - hypothetischer - vorheriger Erteilung eines Kleinen Waffenscheins gar nicht erst verstoßen hätte.

Dieses Urteil ist examensrelevant und erscheint in der RA 11/2022.

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