Einordnung: Waffenrecht
Konkret: Waffenrechtliche Zuverlässigkeit, § 5 II WaffG
Kernaussagen: Der Annahme der Regelunzuverlässigkeit nach § 5 II Nr. 1 Buchstab. a) und Buchstab. c) WaffG steht nicht entgegen, dass die entsprechende strafgerichtliche Verurteilung auf einen Verstoß gegen Vorschriften des Waffengesetzes zurückzuführen ist, gegen die der Antragsteller bei - hypothetischer - vorheriger Erteilung eines Kleinen Waffenscheins gar nicht erst verstoßen hätte.
Dieses Urteil ist examensrelevant und erscheint in der RA 11/2022.