Einordnung: Denkmalschutzrecht
Konkret: Wiederherstellungsverfügung / formelle und materielle Illegalität
Kernaussagen: Ein behördliches Wiederherstellungsverlangen setzt im Denkmalschutzrecht die formelle und materielle Illegalität der umstrittenen baulichen Maßnahme voraus.
Die Entscheidung über die Erlaubnis zur Veränderung eines Denkmals verlangt eine Abwägung aller relevanten Belange, zu denen insbesondere einerseits die Möglichkeit einer flexiblen, profitablen und zeitgerechten Nutzung des Denkmals und andererseits die Gründe gehören, die zur Unterschutzstellung geführt haben.
Diese Entscheidung ist examensrelevant und erscheint in der RA 01/2023.