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VG Düsseldorf, Beschluss vom 14.06.2021, 2 L 1053/21

Einordnung: Beamtenrecht / Infektionsschutzrecht

Konkret: Untersagung der Dienstgeschäfte

Kernaussagen: Das gegenüber der Leiterin einer Grundschule ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen Nichteinhaltung verschiedener Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist aller Voraussicht nach rechtmäßig. Durch das auch gegen ausdrückliche Weisungen verstoßende Verhalten hat die Schulleiterin das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit, insbesondere der Schüler und ihrer Eltern, schwer erschüttert. Diese müssen darauf vertrauen können, dass sie in der von ihr geleiteten Schule die vorgeschriebenen Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus ordnungsgemäß umsetzt und damit ihren Aufgaben als Schulleiterin gerecht wird. Da sie uneinsichtig und eine Änderung ihres Verhaltens nicht zu erwarten ist, ist es zur Erhaltung des Vertrauens in die Lehrerschaft sowie zum Schutz der Kollegen und Schüler vor Gesundheitsgefährdungen aus zwingenden dienstlichen Gründen gerechtfertigt und sogar geboten, ihr die Führung der Dienstgeschäfte zu verbieten.

 

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