Einordnung: Beamtenrecht
Konkret: Beamtenversorgungsgesetz
Kernaussagen: Zwar dürfte die Übergabe von Geschenken zu besonderen Anlässen an eine Kollegin durch eine Behörden- bzw. Schulleiterin im Rahmen der betrieblichen Gepflogenheiten für sich genommen grundsätzlich der dienstlichen Sphäre zuzuordnen sein. Dies gilt indes nicht für die Besorgung eines solchen Geschenks in einem privaten Geschäft.