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VG Bremen, Urteil vom 15.4.2024, 7 K 72/23

Einordnung: Beamtenrecht

Konkret: Beamtenversorgungsgesetz

Kernaussagen: Zwar dürfte die Übergabe von Geschenken zu besonderen Anlässen an eine Kollegin durch eine Behörden- bzw. Schulleiterin im Rahmen der betrieblichen Gepflogenheiten für sich genommen grundsätzlich der dienstlichen Sphäre zuzuordnen sein. Dies gilt indes nicht für die Besorgung eines solchen Geschenks in einem privaten Geschäft.

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