Der mit der Einschränkung des Grundrechts auf Freiheit der Person verbundene Gewinn an Gesundheitsschutz ist nicht nachvollziehbar dargelegt. Insoweit kommt den absoluten Zahlen über die Zunahme der Infektionen mit dem SARS-Cov2-Virus keine Aussagekraft zu.
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VerfGH Saarlouis, Beschluss vom 28.04.2020, Lv 7/20
Rechtsgebiet: Öffentliches Recht
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