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VerfGH München, Entscheidung vom 28.08.2020, Vf. 10-VIII-19, Vf. 12-VII-19

Die Wiedererrichtung der Bayerischen Grenzpolizei als solche (Art. 5 Polizeiorganisationsgesetz - POG) ist verfassungsgemäß. Verfassungswidrig ist hingegen die Zuweisung von Befugnissen durch Art. 29 Polizeiaufgabengesetz (PAG).

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