Einordnung: Gefahrenabwehrrecht / Infektionsschutzrecht, Grundrechte
Konkret: Wesentlichkeitstheorie, Berufsfreiheit, Gleichheitssatz, Bestimmtheitsgebot
Kernaussagen: Auch die verschärfte Bayerische Coronaschutz-Verordnung verstößt nicht offensichtlich gegen die Bayerische Verfassung.