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VerfGH München, Entscheidung vom 16.11.2020, Vf. 90-VII-20

Einordnung: Gefahrenabwehrrecht / Infektionsschutzrecht, Grundrechte

Konkret: Wesentlichkeitstheorie, Berufsfreiheit, Gleichheitssatz, Bestimmtheitsgebot

Kernaussagen: Auch die verschärfte Bayerische Coronaschutz-Verordnung verstößt nicht offensichtlich gegen die Bayerische Verfassung.

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