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VerfGH Koblenz, Beschluss vom 28.12.2021, VGH B 62/21

Einordnung: Verfassungsprozessrecht

Konkret: Landesverfassungsbeschwerde

Kernaussagen: Die Bundesrechtsklausel des § 44 Abs. 2 VerfGHG steht der Erhebung einer Landesverfassungsbeschwerde vor dem VerfGH Koblenz entgegen, wenn die Beschwerdeführerin rügt, durch die Anwendung von Bundesrecht durch ein Gericht des Landes in ihrem Justizgewährleistungsanspruch aus Art. 2 i.V.m. Art. 77 LV verletzt zu sein.

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