Versandkostenfreie Lieferung von Skripten und Karteikarten

VerfG Potsdam, Urteile vom 23.10.2020, VfGBbg 9/19, VfGBbg 55/1

Das brandenburgische Paritätsgesetz, das die politischen Parteien verpflichtet, bei der Aufstellung ihrer Landeslisten für die Wahlen zum Landtag Brandenburg abwechselnd Frauen und Männer zu berücksichtigen, ist verfassungswidrig.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.