Versandkostenfreie Lieferung von Skripten und Karteikarten

OVG Saarlouis, Beschluss vom 4.9.2019, 1 B 153/19

Die Landeshauptstadt Saarbrücken muss den Chef der Saarbrücker Berufsfeuerwehr wieder auf seinen alten Posten setzen.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.