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OVG Saarlouis, Beschluss vom 22.04.2020, 2 B 128/20, 2 B 130/20

Im Saarland bleibt der Betrieb von Gaststätten und Gastronomien – und somit auch die Innengastronomie in Kaufhäusern – im Zuge der Corona-Pandemie weiterhin verboten.

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