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OVG Münster, Urteil vom 27.09.2021, 5 A 2807/19

Einordnung: Polizeirecht

Konkret: Auslegung des § 34 I 1 PolG NRW

Kernaussagen: Der Begriff des Ortes in § 34 I 1 PolG NRW ist dahingehend auszulegen, dass ein hierauf gestützter Platzverweis nicht das Gebiet einer gesamten Gemeinde umfassen kann.

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