Versandkostenfreie Lieferung von Skripten und Karteikarten

OVG Münster, Urteil vom 12.05.2021, 15 A 2079/19

Einordnung: Kommunalrecht

Konkret: Grundsatz der Organtreue im Kommunalrecht.

Kernaussagen: Im Verhältnis der kommunalen Organe und Organteile zueinander - bei innerorganisatorischen Auseinandersetzungen - gilt der Grundsatz der Organtreue. Der Grundsatz der Organtreue begründet namentlich die Obliegenheit von Ratsmitgliedern, rechtliche Bedenken gegen (erfolgte oder anstehende) Maßnahmen/Beschlussfassungen in der verfahrensrechtlich gebotenen Form rechtzeitig geltend zu machen.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.