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OVG Münster, Beschluss vom 20.11.2020, 11 B 1459/20

Einordnung: Straßenrecht

Konkret: Straßenrechtliche Sondernutzung

Kernaussagen: Die Nutzung der öffentlchen Straße durch Abstellen von Mietfahrrädern ("Call a Bike") ist Sondernutzung, da es primär darum geht, den Abschluss eines Mietvertrags zu bewirken.

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